Feuerlöscher-Prüfung: Alle 2 Jahre – so funktioniert die Wartung
Ein Feuerlöscher ist ein Sicherheitsprodukt – und muss dauerhaft einsatzbereit sein. Dafür schreibt die Norm eine regelmäßige Wartung durch eine sachkundige Person vor. Wer die Prüfung vernachlässigt, riskiert im Ernstfall ein funktionsuntüchtiges Gerät und haftungsrechtliche Konsequenzen.
Wie oft muss geprüft werden?
Die DIN 14406-4 regelt Instandhaltung und Prüfung tragbarer Feuerlöscher. Als Richtwert gilt eine Prüfung mindestens alle zwei Jahre. In Umgebungen mit stärkerer Beanspruchung (Staub, Feuchte, Temperatur, Erschütterung) kann ein kürzeres Intervall sinnvoll sein – das legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest.
Zusätzlich gibt es längere Fristen für die Grundinstandsetzung und – bei bestimmten Gerätetypen – für eine wiederkehrende Druckprüfung des Behälters (z. B. bei CO₂-Löschern nach Gefahrgut-/Betriebssicherheitsrecht in mehrjährigen Abständen). Ihr Wartungsdienst kennt die gerätespezifischen Intervalle.
Wer darf prüfen?
Die Prüfung übernimmt eine sachkundige Person mit entsprechender Ausbildung und Zugang zu Ersatzteilen und Herstellervorgaben. Das ist in der Regel ein Fachbetrieb. Die reine Sichtkontrolle im Alltag (siehe unten) kann und sollte der Betreiber selbst leisten.
Was passiert bei der Wartung?
- Prüfung von Kennzeichnung, Plombe/Sicherung und äußerem Zustand,
- Kontrolle von Druck, Löschmittel und Funktionsteilen (Ventil, Schlauch, Düse),
- ggf. Austausch von Verschleißteilen und Löschmittel,
- Dokumentation und Anbringen einer Instandhaltungs-/Prüfplakette mit dem nächsten Fälligkeitsdatum.
Ihre Pflichten als Betreiber
- Fristen einhalten: Termine im Blick behalten (Plakette / Wartungsvertrag).
- Sichtkontrolle: Regelmäßig prüfen, ob Löscher vorhanden, zugänglich, unbeschädigt und plombiert sind.
- Zugänglichkeit: Standorte freihalten und – wie in unserem Beitrag Feuerlöscher richtig montieren beschrieben – korrekt kennzeichnen.
- Dokumentation aufbewahren: Prüfnachweise sind Teil Ihrer Organisationspflichten.
Kaufen oder warten lassen?
Viele Betriebe bündeln Prüfung und Austausch in einem Wartungsvertrag. Wer die Investition gering halten und sich nicht um Fristen kümmern möchte, findet im Vergleich Miete vs. Kauf die passende Entscheidungshilfe – oder informiert sich direkt zur Feuerlöscher-Vermietung inkl. Wartung.
Fazit
Planen Sie die Feuerlöscher-Prüfung fest ein: als Faustregel alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person, ergänzt um Ihre eigene Sichtkontrolle. So bleibt der Schutz zuverlässig – und Sie erfüllen Ihre Pflichten.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall. Regulatorische Anforderungen, Normen und Fristen können sich ändern; maßgeblich sind stets die aktuell gültigen Gesetze, Verordnungen, Technischen Regeln (ASR), Normen (DIN/EN/ISO) sowie Ihre individuelle Gefährdungsbeurteilung. Im Zweifel unterstützt Sie eine sachkundige Person oder unser Team gern persönlich.
Persönliche Beratung gewünscht?
Wir unterstützen Sie bei Auswahl, Prüfung und DIN-konformer Ausstattung – herstellerunabhängig und praxisnah.
Hinweis: Die Angaben in diesem Beitrag wurden sorgfältig recherchiert, dienen jedoch der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Regulatorische Anforderungen und Fristen können sich ändern; maßgeblich sind stets die aktuellen Gesetze, Normen und behördlichen Vorgaben. Für Ihren konkreten Einzelfall empfehlen wir eine individuelle Beratung.
