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Recht & Normen

Brandschutzhelfer: Ausbildung, Anzahl und Pflichten

Von Redaktion Brandschutz K&K5 Min. Lesezeit
Person übt den Umgang mit einem Feuerlöscher

Feuerlöscher und Kennzeichnung sind nur die halbe Miete – im Ernstfall müssen Menschen sie auch bedienen und richtig reagieren können. Dafür bildet der Betrieb Brandschutzhelfer aus. Grundlage sind die ASR A2.2 und die DGUV Information 205-023.

Wie viele Brandschutzhelfer sind nötig?

Als Richtwert gilt: rund 5 % der Beschäftigten sollten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Bei erhöhter Brandgefährdung, großer Ausdehnung, vielen Publikumsverkehr oder Schichtbetrieb kann ein höherer Anteil nötig sein – die konkrete Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Wichtig ist, dass in jeder Schicht und in allen Bereichen genügend Helfer verfügbar sind.

Was lernen Brandschutzhelfer?

  • Theorie: Grundzüge des Brandschutzes, Brandklassen, Verhalten im Brandfall, betriebliche Abläufe (Alarmierung, Räumung, Sammelstelle).
  • Praxis: Umgang mit dem Feuerlöscher – idealerweise mit praktischer Löschübung an einer Übungsanlage.

Eine regelmäßige Auffrischung (Orientierung: etwa alle 3–5 Jahre) hält Wissen und Sicherheit im Umgang aufrecht.

Abgrenzung: Helfer, Ersthelfer, Beauftragte

  • Brandschutzhelfer: greifen bei Entstehungsbränden ein und unterstützen die Räumung.
  • Ersthelfer: leisten Erste Hilfe (eigene Mindestanzahl nach DGUV).
  • Brandschutzbeauftragte: in größeren/risikoreichen Objekten mit umfassenderen Aufgaben.

Fazit

Brandschutzhelfer sind ein zentraler Baustein des organisatorischen Brandschutzes. Bilden Sie ausreichend Personen aus (Richtwert 5 %), sorgen Sie für praktische Löschübungen und frischen Sie das Wissen regelmäßig auf. So wird aus vorhandener Technik gelebte Sicherheit.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall. Regulatorische Anforderungen, Normen und Fristen können sich ändern; maßgeblich sind stets die aktuell gültigen Gesetze, Verordnungen, Technischen Regeln (ASR), Normen (DIN/EN/ISO) sowie Ihre individuelle Gefährdungsbeurteilung. Im Zweifel unterstützt Sie eine sachkundige Person oder unser Team gern persönlich.

BrandschutzhelferASR A2.2DGUVUnterweisung

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Hinweis: Die Angaben in diesem Beitrag wurden sorgfältig recherchiert, dienen jedoch der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Regulatorische Anforderungen und Fristen können sich ändern; maßgeblich sind stets die aktuellen Gesetze, Normen und behördlichen Vorgaben. Für Ihren konkreten Einzelfall empfehlen wir eine individuelle Beratung.

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