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Erste Hilfe & AED

Verbandkasten-Pflicht im Betrieb: DIN 13157 und DIN 13169

Von Redaktion Brandschutz K&K6 Min. Lesezeit
Betrieblicher Verbandkasten mit Inhalt

Erste-Hilfe-Material ist in jedem Betrieb Pflicht – Grundlage sind Arbeitsschutzrecht und die DGUV-Vorschriften. Für den Inhalt der betrieblichen Verbandkästen sind zwei Normen maßgeblich: DIN 13157 (kleiner Verbandkasten) und DIN 13169 (großer Verbandkasten). Passendes Material finden Sie im Erste-Hilfe-Zubehör.

Kleiner vs. großer Verbandkasten

  • DIN 13157 („klein", Typ C): Grundausstattung für kleinere Einheiten.
  • DIN 13169 („groß", Typ E): entspricht inhaltlich etwa dem doppelten Umfang eines kleinen Kastens.

Die Norm DIN 13157 wurde zuletzt aktualisiert (u. a. ergänzt um zusätzliche Materialien wie Gesichtsmasken/Feuchttücher). Achten Sie beim Nachkauf auf die aktuelle Ausgabe.

Wie viele Verbandkästen braucht ein Betrieb?

Die erforderliche Menge richtet sich nach Art des Betriebs und Beschäftigtenzahl. Als grobe Orientierung (Details regelt die DGUV):

BetriebsartBeschäftigteOrientierung
Verwaltung/Handel1–501× kleiner Kasten (DIN 13157)
Verwaltung/Handel51–3001× großer Kasten (DIN 13169) bzw. entsprechend mehrere kleine
Herstellung/Handwerk1–201× kleiner Kasten
Baustellen1–101× kleiner Kasten

Mehrere kleine Kästen können einen großen ersetzen. Für Fahrzeuge gilt die DIN 13164 (Kfz-Verbandkasten) – nicht mit dem betrieblichen Material verwechseln.

Pflege und Prüfung

  1. Vollständigkeit prüfen: Nach jeder Entnahme auffüllen.
  2. Haltbarkeit beachten: Sterile Materialien haben ein Verfallsdatum – abgelaufene Artikel ersetzen.
  3. Erreichbarkeit: Standorte kennzeichnen (Rettungszeichen) und freihalten.
  4. Ergänzen: Je nach Gefährdung zusätzliches Material (z. B. Verbrennungs-, Augenspülung) vorsehen.

Mehr als nur der Kasten

Zur Ersten Hilfe gehören auch ausgebildete Ersthelfer und – zunehmend – ein AED (Defibrillator). So wird aus dem Verbandkasten ein funktionierendes Erste-Hilfe-Konzept.

Fazit

Prüfen Sie, ob Menge und Inhalt Ihrer Verbandkästen zur Betriebsart und Beschäftigtenzahl passen, und halten Sie das Material aktuell. Passendes Zubehör finden Sie in der Kategorie Erste-Hilfe-Zubehör.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall. Regulatorische Anforderungen, Normen und Fristen können sich ändern; maßgeblich sind stets die aktuell gültigen Gesetze, Verordnungen, Technischen Regeln (ASR), Normen (DIN/EN/ISO) sowie Ihre individuelle Gefährdungsbeurteilung. Im Zweifel unterstützt Sie eine sachkundige Person oder unser Team gern persönlich.

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Hinweis: Die Angaben in diesem Beitrag wurden sorgfältig recherchiert, dienen jedoch der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Regulatorische Anforderungen und Fristen können sich ändern; maßgeblich sind stets die aktuellen Gesetze, Normen und behördlichen Vorgaben. Für Ihren konkreten Einzelfall empfehlen wir eine individuelle Beratung.

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