Brandschutz K&K
Kennzeichnung & Fluchtwege

Langnachleuchtende Sicherheitskennzeichnung nach DIN 67510

Von Redaktion Brandschutz K&K6 Min. Lesezeit
Nachleuchtendes Rettungszeichen im abgedunkelten Flur

Bei Stromausfall oder Verrauchung entscheidet oft die Erkennbarkeit der Kennzeichnung über eine schnelle Flucht. Langnachleuchtende (phosphoreszierende) Sicherheitszeichen speichern Licht und geben es im Dunkeln wieder ab. Wie gut sie das tun, regelt die Norm DIN 67510.

Was regelt die DIN 67510?

Die DIN 67510-1 („Langnachleuchtende Pigmente und Produkte – Teil 1: Messung und Kennzeichnung beim Hersteller", aktuelle Ausgabe 2020-05) legt fest, wie die Nachleuchteigenschaften gemessen, klassifiziert und gekennzeichnet werden. Gemessen wird die Leuchtdichte in mcd/m² zu definierten Zeitpunkten nach dem Ende der Anregung (Belichtung).

Die entscheidenden Messwerte

Zwei Werte sind besonders wichtig:

  • Wert nach 10 Minuten (Anfangshelligkeit im Dunkeln),
  • Wert nach 60 Minuten (Helligkeit nach längerer Zeit).

Zusätzlich wird die Abklingdauer betrachtet, bis die Leuchtdichte einen sehr niedrigen Schwellenwert erreicht.

Leuchtklassen – warum „Klasse C" das Maß ist

Für die Sicherheitskennzeichnung ist in der Praxis mindestens Klasse C gefordert. Sie verlangt näherungsweise:

Anforderung (Klasse C)Wert
Leuchtdichte nach 10 min≥ 140 mcd/m²
Leuchtdichte nach 60 min≥ 20 mcd/m²

Höhere Klassen (z. B. D) leuchten stärker und länger. Produkte, die nur die Klassen A oder B erreichen, sind für die Sicherheitskennzeichnung nicht mehr geeignet und nur für dekorative Zwecke gedacht.

Was fordert die ASR A1.3?

Mit der Neufassung der ASR A1.3 (März 2022) wurden die Anforderungen verschärft: Rettungs- und Brandschutzzeichen müssen grundsätzlich mindestens langnachleuchtend ausgeführt sein und dabei die Anforderungen der DIN 67510-1, Klasse C, erfüllen. Ist eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden, gelten die dortigen Anforderungen ergänzend.

Richtig gekennzeichnet: Das gehört aufs Produkt

Ein normkonformes langnachleuchtendes Schild trägt eine Produktkennzeichnung, die Sie beim Einkauf prüfen sollten:

  • Hersteller oder Marke,
  • Angabe der Norm (z. B. DIN 67510-1),
  • der 10‑Minuten‑ und 60‑Minuten‑Wert (z. B. 140/20),
  • die Leuchtklasse (z. B. Klasse C).
Fehlt die Klassen-/Wertangabe oder steht dort nur „DIN 67510" ohne Werte, ist Vorsicht geboten – solche Zeichen erfüllen die Anforderungen häufig nicht.

Damit die Zeichen im Ernstfall leuchten

  1. Ausreichende Anregung: Nachleuchtende Zeichen brauchen Licht, um „aufzuladen". In dauerhaft dunklen Bereichen ist zusätzliche Beleuchtung oder eine Sicherheitsbeleuchtung nötig.
  2. Freie Sicht: Zeichen nicht durch Regale, Pflanzen oder Aushänge verdecken.
  3. Regelmäßig prüfen: Vergilbte oder beschädigte Schilder ersetzen.

Fazit

Langnachleuchtende Kennzeichnung ist ein günstiger, wartungsarmer Baustein für die Sicherheit im Ernstfall. Achten Sie beim Kauf konsequent auf DIN 67510-1, mindestens Klasse C, und auf eine vollständige Produktkennzeichnung. Passende Rettungs- und Brandschutzschilder finden Sie in der Kategorie Brandschutzschilder; wie Sie Fluchtwege insgesamt sicher gestalten, lesen Sie in unserem Beitrag zu Fluchtwegen & Notbeleuchtung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall. Regulatorische Anforderungen, Normen und Fristen können sich ändern; maßgeblich sind stets die aktuell gültigen Gesetze, Verordnungen, Technischen Regeln (ASR), Normen (DIN/EN/ISO) sowie Ihre individuelle Gefährdungsbeurteilung. Im Zweifel unterstützt Sie eine sachkundige Person oder unser Team gern persönlich.

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Hinweis: Die Angaben in diesem Beitrag wurden sorgfältig recherchiert, dienen jedoch der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Regulatorische Anforderungen und Fristen können sich ändern; maßgeblich sind stets die aktuellen Gesetze, Normen und behördlichen Vorgaben. Für Ihren konkreten Einzelfall empfehlen wir eine individuelle Beratung.

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