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Kennzeichnung & Fluchtwege

Rettungszeichen: Zeigt der Pfeil „geradeaus“ nach oben oder unten?

Von Redaktion Brandschutz K&K7 Min. Lesezeit
Grünes Rettungszeichen Notausgang mit Richtungspfeil

Kaum ein Detail der Sicherheitskennzeichnung sorgt für so viele Nachfragen wie die Richtung des Pfeils bei Rettungszeichen. Auslöser ist eine internationale Systematik, die die Bedeutung „Pfeil oben = geradeaus" festschreibt. Doch ist die alte Kennzeichnung damit falsch? Die kurze Antwort: Nein – eine generelle Umrüstpflicht besteht in Deutschland nicht.

Worum geht es genau?

Rettungszeichen wie E001 „Notausgang (links)" und E002 „Notausgang (rechts)" nach DIN EN ISO 7010 müssen die Fluchtrichtung eindeutig anzeigen. Dafür werden sie mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil" kombiniert – ein Piktogramm allein oder ein Pfeil allein ist keine vollständige Kennzeichnung.

Die DIN ISO 16069 (Ausgabe 2019) sowie der begleitende DIN-Bericht (früher DIN SPEC 4844-4) legen eine Systematik der Pfeilrichtungen fest, u. a.:

  • Pfeil nach oben: Laufrichtung „geradeaus", „durch eine Tür gehen" und „aufwärts";
  • Pfeil nach unten: nach dieser Systematik „abwärts";
  • Pfeil links/rechts: nach links bzw. rechts gehen.

Und was gilt in Deutschland verbindlich?

Hier ist Sorgfalt gefragt, weil sich zwei Sichtweisen gegenüberstehen:

  • Die maßgebliche ASR A1.3 (Stand März 2022) verlangt Rettungszeichen nach DIN EN ISO 7010 in Kombination mit dem Richtungspfeil, macht aber keine detaillierten Vorgaben, ob „geradeaus" durch einen Pfeil nach oben oder unten dargestellt wird.
  • Die DIN ISO 16069 ist in Deutschland nicht verbindlich eingeführt. Das zuständige europäische Gremium hat eine Übernahme als EN-Norm abgelehnt.

Fachverbände (u. a. der ZVEI-Fachverband Licht) weisen ausdrücklich darauf hin: Es gibt weder eine Übergangsfrist noch eine Umrüstpflicht auf „Pfeil oben". Die über Jahrzehnte etablierte Praxis, den Pfeil nach unten auch für „geradeaus" und über Türen zu verwenden, bleibt zulässig.

Warum die Diskussion trotzdem wichtig ist

Der Hintergrund ist die Angleichung an öffentliche Wegweiser (Bahnhöfe, Flughäfen), wo „Pfeil oben = geradeaus" üblich ist. Für die Praxis im Betrieb zählt jedoch vor allem Eindeutigkeit und Konsistenz:

Mischen Sie innerhalb eines Gebäudes niemals alte und neue Pfeilsystematik. Uneinheitliche Pfeile stiften im Ernstfall Verwirrung – genau das, was Kennzeichnung verhindern soll.

Praxis-Empfehlungen für Betriebe

  1. Bestand nicht vorschnell austauschen: Korrekt montierte Zeichen nach ISO 7010 mit Richtungspfeil bleiben gültig.
  2. Einheitlichkeit sicherstellen: Legen Sie fest, welche Systematik im Gebäude gilt, und ziehen Sie diese konsequent durch – idealerweise dokumentiert in der Gefährdungsbeurteilung und im Flucht- und Rettungsplan.
  3. Bei Neubau/Sanierung: Entscheiden Sie bewusst und einheitlich; über Türen im Fluchtwegverlauf hat sich der Pfeil nach unten (auf die zu nutzende Tür weisend) bewährt.
  4. Langnachleuchtend denken: Achten Sie zugleich darauf, dass Rettungszeichen die Anforderungen an langnachleuchtende Kennzeichnung erfüllen.

Fazit

„Pfeil oben = geradeaus" ist eine sinnvolle, international verbreitete Systematik – in Deutschland aber keine verpflichtende Vorgabe. Entscheidend ist, dass Rettungszeichen nach ISO 7010 mit Richtungspfeil kombiniert, eindeutig und einheitlich eingesetzt werden. Wer neu plant, sollte sich für eine Systematik entscheiden und diese konsequent umsetzen. Passende Rettungs- und Brandschutzschilder finden Sie in unserem Sortiment.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall. Regulatorische Anforderungen, Normen und Fristen können sich ändern; maßgeblich sind stets die aktuell gültigen Gesetze, Verordnungen, Technischen Regeln (ASR), Normen (DIN/EN/ISO) sowie Ihre individuelle Gefährdungsbeurteilung. Im Zweifel unterstützt Sie eine sachkundige Person oder unser Team gern persönlich.

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Hinweis: Die Angaben in diesem Beitrag wurden sorgfältig recherchiert, dienen jedoch der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Regulatorische Anforderungen und Fristen können sich ändern; maßgeblich sind stets die aktuellen Gesetze, Normen und behördlichen Vorgaben. Für Ihren konkreten Einzelfall empfehlen wir eine individuelle Beratung.

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